Logopädie: Rezept, Kosten und Ablauf:Vom Rezept zum ersten Termin
Vier Schritte und die Antworten auf die Fragen, die uns am Telefon am häufigsten gestellt werden.
So läuft es ab
Verordnung vom Arzt holen
Ausstellen dürfen sie: Kinderärztin, HNO-Praxis, Phoniater, Zahnarzt, Kieferorthopäde, bei Erwachsenen die Neurologie. Sie können aber schon vorher bei uns anrufen und einen Termin reservieren.
Bei uns anrufen oder Formular ausfüllen
Am Telefon klären wir kurz, worum es geht, und ordnen Sie der passenden Kollegin zu. Über das Formular geht es auch schriftlich, wir rufen dann zurück.
Erstgespräch und Diagnostik
Zuerst lernen wir uns kennen: Sie schildern, weshalb Sie zu uns gekommen sind. Danach folgen die Untersuchungen zur logopädischen Diagnosestellung. Ein Elternteil bleibt beim ersten Termin auf jeden Fall dabei.
Individueller Therapieplan
Wir legen gemeinsam Ziele fest und starten. Je nach Befund und ärztlichem Ermessen dauert eine Einheit 30, 45 oder 60 Minuten, in der Regel ein- bis zweimal pro Woche.
Was Sie zum ersten Termin mitbringen
Die gültige Heilmittelverordnung und, falls vorhanden, ältere Berichte oder Diagnostikergebnisse. Über eine Sichtung dieser Unterlagen freuen wir uns.
Bei LRS und Lerntherapie läuft es anders
Die Lerntherapie ist keine Kassenleistung und braucht keine ärztliche Verordnung. Der Weg führt über ein Erstgespräch mit Ihnen als Eltern, eine standardisierte Diagnostik und die Klärung der Kostenübernahme, meist mit dem Jugendamt. Die einzelnen Schritte finden Sie auf der Seite LRS & Lerntherapie.